Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e. V.

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Bundesministerium für Gesundheit
z. Hd. Frau Gesundheitsministerin Andrea Fischer
Referat 317 Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer
Am Probsthof 78 a Postfach
53108 Bonn
    18.09.00


Betreff: 10. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes


Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Fischer,
sehr geehrte Frau Dr. Hundsdörfer,


aufgrund der 10. AMG-Novelle sehe ich die Nachzulassung bzw. Existenz naturheilkundlicher Arzneimittel erheblich erschwert. Damit ergeben sich für die Bevölkerung, die laut Allensbacher Umfrage naturheilkundliche Therapien bevorzugt, folgenschwere Konsequenzen:

1) Kennzeichnungs-Neuregelung (§109 Abs.1AMG): für alle noch in der Nachzulassung befindlichen Arzneimittel ist für Packungsbeilagen und Fachinfo's folgender Kennzeichnungshinweis verbindlich vorgeschrieben: "Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen".
FOLGE: Auch wenn diese Regelung erst 7/2001 in Kraft tritt, wird dies sehr viele Präparate betreffen und die Patienten verunsichern, da derartige Präparate seit mindestens 1978 in Handel sind und damit Wirksamkeit und Unbedenklichkeit außer Frage stehen.

2) Änderungsmöglichkeiten (§105 Abs. 3a AMG und Satz 2 Nr. 1-5 AMG): diese bestehen im Prinzip nur noch zur Behebung von mitgeteilten Mängeln oder für Fertigarzneimittel, die nach einer im HAB beschriebenen Verfahrenstechnik hergestellt sind. Auch eine innerhalb 6 Monate veränderte Kombination (Rezeptur) des Arzneimittels ist unmöglich.
FOLGE: a) damit bestehen deutliche Beschränkungen bei biologischen Arzneimitteln, die z. B. Inhaltsstoffe mehrerer Therapierichtungen enthalten (als Beispiel: Homöopathika kombiniert mit Pflanzenauszügen und /oder Vitaminen).
b) innerhalb des nächsten halben Jahres wird so manche bewährte Kombination verändert - und zwar "abgespeckt", um im Nachzulassungsverfahren nur aus theoretischen oder administrativen Gründen mehr Chancen zu haben.

Dies wäre das klassische "AUS" für die Ganzheitlichkeit der Naturheilkunde.

3) Homöopathische Verfahren (Aufhebung des Satzes 2 in §105 Abs.3 AMG und §136 Abs. 1a AMG): Anwendung anderer Verfahren als diejenigen, die im homöopathischen Arzneibuch beschrieben sind, sind nicht mehr möglich, nur auf Antrag bis zum 01.10.2000.
FOLGE: bei Homöopathika mit Indikationsangabe könnte dies den Verlust der Nachregistrierungsfähigkeit und evtl. der Nachzulassungsfähigkeit bedeuten und damit den wirtschaftlichen Ruin von über 300 mittelständischen Pharmaunternehmern und deren Angestellten.

Ebenfalls die Regelungen in § 105. Abs. 5c, Abs. 3 Satz 3, Abs. 4a Satz 4 und §109a Abs. 4 AMG betreffen die Pharmahersteller in unvorstellbarer und m.E. unzumutbarer Härte, genauso auch in der Folge die Patienten, Apotheker und schließlich die Therapeuten.

Zusammenfassung: Die 10. AMG-Novelle erhöht die administrativen, wirtschaftlichen und personellen Anforderungen an Arzneimittelhersteller dermaßen, daß der naturheilkundliche, - traditionsreiche, registrierte und aufgrund praktischer Erfahrungsheilkunde geprüfte - "Arzneimittelschatz" in seiner bewährten Zusammensetzung dramatisch verändert wird.

Nur zusammen und in gegenseitiger Toleranz können wir die Naturheilkunde als Ergänzung der Schulmedizin erhalten. Nur als Ganzes ist sie vom Verbraucher als bewährt geschätzt und so ein gewünschter Teil des deutschen Gesundheitswesens.
Es kann daher nicht zum Erhalt der Naturheilkunde beitragen,
- wenn diese Ganzheit auf Kosten derer, die den bestehenden Arzneimittelschatz nutzen, beschnitten wird
- wenn Wurzeln alten tradierten Wissens willkürlich vom Gesetzgeber herausgeschnitten werden dürfen.

Daher fordere ich Sie höflich auf, den seit Jahrzehnten bewährten naturheilkundlichen Arzneimitteln allerhöchste Beachtung zu schenken und bitte Sie - gerade als Bündnis 90/Die Grünen- Bundesgesundheitsministerin -, sich in der heutigen Zeit der traditionellen Naturheilkunde und deren Vertretern und Verbänden und v.a. diesem Anliegen der Bevölkerung zu widmen.


Mit der Bitte um Weiterleitung an Frau Christa Nickels sowie Herr Erwin Jordan, Kenntnisnahme und Stellungnahme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Abels
Vorstand der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e. V.



Die Briefe können an folgende Adressen gesendet werden:

Bundesministerium für Gesundheit
z. Hd. Gesundheitsministerin Frau Andrea Fischer
z. Hd. Parlamentarischer Staatssekretärin Frau Christa Nickels
z. Hd. Staatssekretär Herrn Erwin Jordan
Dienstsitz Berlin:
Mohrenstr. 62
10117 Berlin
FAX: (030) 20640 - 4974
       
EMail: kretschmer@bmg.bund.de
oder pichler@bmg.bund.de

oder an:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 317 Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer
Am Probsthof 78 a
53121 Bonn
FAX : (01888) 441-4904

oder an.... mit folgender gemeinsamer Adresse:

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin FAX: (030) 227-36878 oder 227-36979 Email: mail@bundestag.de

An die Vorsitzende                         
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU                
Frau Dr. Angela Merkel                    
Email: angela.merkel@bundestag.de              
Oder: fraktion@cducsu.bundestag.de              
           
An den Vorsitzenden                    
Der Bundestagsfraktion der FDP                
Herrn Wolfgang Gerhard                    
Email: pressestelle@fdp-bundestag.de              
Oder: TDH@fdp.de
           
An den Vorsitzenden
Der Bundestagsfraktion der SPD                
Herrn Dr.Peter Struck                    
Email: peter.struck@bundestag.de

An den Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Kerstin Müller u. Herrn Rezzo Schlauch
Email: info@gruene-fraktion.de

oder an den
Gesundheitsausschuss des Bundestags
1. Vorsitzender Herrn Klaus Kirschner
mit der Bitte um Verteilung an alle 31 Ausschuss-Mitglieder
siehe auch unter www.bundestag.de/gremien
Email: Klaus.kirschner@bundestag.de

oder an:

Bundeskanzleramt                            
Bundeskanzler Herrn Gerhard Schröder                
Schloßplatz 1                        
10558 Berlin
FAX: (030) 4000 - 2357
EMail: bundeskanzler@bundeskanzler.de

Bundespräsidialamt                        
Bundespräsident Herrn Johannes Rau            
Spreeweg 1                            
11010 Berlin                             
FAX: (030) 20 00 - 19 99
EMail: posteingang@bundespraesident.de

oder an die jeweiligen Ministerpräsidenten/ Abgeordneten/ Politiker Ihrer Region

 

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