Kooperation
Deutscher Heilpraktikerverbände e. V.
Glück-Auf-Straße 7
50169 Kerpen
Fon 02273/4515
Fax 02273/6246
Bundesministerium für Gesundheit
z. Hd. Frau Gesundheitsministerin Andrea Fischer
Referat 317 Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer
Am Probsthof 78 a Postfach
53108 Bonn
18.09.00
Betreff: 10. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Fischer,
sehr geehrte Frau Dr. Hundsdörfer,
aufgrund der 10. AMG-Novelle sehe ich die Nachzulassung bzw. Existenz
naturheilkundlicher Arzneimittel erheblich erschwert. Damit ergeben sich
für die Bevölkerung, die laut Allensbacher Umfrage naturheilkundliche
Therapien bevorzugt, folgenschwere Konsequenzen:
1) Kennzeichnungs-Neuregelung (§109 Abs.1AMG): für alle noch in der
Nachzulassung befindlichen Arzneimittel ist für Packungsbeilagen
und Fachinfo's folgender Kennzeichnungshinweis verbindlich vorgeschrieben:
"Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften
im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität,
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen".
FOLGE: Auch wenn diese Regelung erst 7/2001 in Kraft tritt, wird dies
sehr viele Präparate betreffen und die Patienten verunsichern, da
derartige Präparate seit mindestens 1978 in Handel sind und damit
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit außer Frage stehen.
2) Änderungsmöglichkeiten (§105 Abs. 3a AMG und Satz 2 Nr. 1-5
AMG): diese bestehen im Prinzip nur noch zur Behebung von mitgeteilten
Mängeln oder für Fertigarzneimittel, die nach einer im HAB beschriebenen
Verfahrenstechnik hergestellt sind. Auch eine innerhalb 6 Monate veränderte
Kombination (Rezeptur) des Arzneimittels ist unmöglich.
FOLGE: a) damit bestehen deutliche Beschränkungen bei biologischen
Arzneimitteln, die z. B. Inhaltsstoffe mehrerer Therapierichtungen enthalten
(als Beispiel: Homöopathika kombiniert mit Pflanzenauszügen
und /oder Vitaminen).
b) innerhalb des nächsten halben Jahres wird so manche bewährte
Kombination verändert - und zwar "abgespeckt", um im Nachzulassungsverfahren
nur aus theoretischen oder administrativen Gründen mehr Chancen zu
haben.
Dies wäre das klassische "AUS" für die Ganzheitlichkeit
der Naturheilkunde.
3) Homöopathische Verfahren (Aufhebung des Satzes 2 in §105 Abs.3
AMG und §136 Abs. 1a AMG): Anwendung anderer Verfahren als diejenigen,
die im homöopathischen Arzneibuch beschrieben sind, sind nicht mehr
möglich, nur auf Antrag bis zum 01.10.2000.
FOLGE: bei Homöopathika mit Indikationsangabe könnte dies den
Verlust der Nachregistrierungsfähigkeit und evtl. der Nachzulassungsfähigkeit
bedeuten und damit den wirtschaftlichen Ruin von über 300 mittelständischen
Pharmaunternehmern und deren Angestellten.
Ebenfalls die Regelungen in § 105. Abs. 5c, Abs. 3 Satz 3, Abs. 4a Satz
4 und §109a Abs. 4 AMG betreffen die Pharmahersteller in unvorstellbarer
und m.E. unzumutbarer Härte, genauso auch in der Folge die Patienten,
Apotheker und schließlich die Therapeuten.
Zusammenfassung: Die 10. AMG-Novelle erhöht die administrativen,
wirtschaftlichen und personellen Anforderungen an Arzneimittelhersteller
dermaßen, daß der naturheilkundliche, - traditionsreiche,
registrierte und aufgrund praktischer Erfahrungsheilkunde geprüfte
- "Arzneimittelschatz" in seiner bewährten Zusammensetzung
dramatisch verändert wird.
Nur zusammen und in gegenseitiger Toleranz können wir die Naturheilkunde
als Ergänzung der Schulmedizin erhalten. Nur als Ganzes ist sie vom
Verbraucher als bewährt geschätzt und so ein gewünschter
Teil des deutschen Gesundheitswesens.
Es kann daher nicht zum Erhalt der Naturheilkunde beitragen,
- wenn diese Ganzheit auf Kosten derer, die den bestehenden Arzneimittelschatz
nutzen, beschnitten wird
- wenn Wurzeln alten tradierten Wissens willkürlich vom Gesetzgeber
herausgeschnitten werden dürfen.
Daher fordere ich Sie höflich auf, den seit Jahrzehnten bewährten
naturheilkundlichen Arzneimitteln allerhöchste Beachtung zu schenken
und bitte Sie - gerade als Bündnis 90/Die Grünen- Bundesgesundheitsministerin
-, sich in der heutigen Zeit der traditionellen Naturheilkunde und deren
Vertretern und Verbänden und v.a. diesem Anliegen der Bevölkerung
zu widmen.
Mit der Bitte um Weiterleitung an Frau Christa Nickels sowie Herr Erwin
Jordan, Kenntnisnahme und Stellungnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Abels
Vorstand der Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e. V.
Die Briefe können an folgende Adressen gesendet werden:
Bundesministerium für Gesundheit
z. Hd. Gesundheitsministerin Frau Andrea Fischer
z. Hd. Parlamentarischer Staatssekretärin Frau Christa Nickels
z. Hd. Staatssekretär Herrn Erwin Jordan
Dienstsitz Berlin:
Mohrenstr. 62
10117 Berlin
FAX: (030) 20640 - 4974
EMail: kretschmer@bmg.bund.de
oder pichler@bmg.bund.de
oder an:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 317 Frau Dr. Gabriele Hundsdörfer
Am Probsthof 78 a
53121 Bonn
FAX : (01888) 441-4904
oder an.... mit folgender gemeinsamer Adresse:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin FAX: (030) 227-36878 oder 227-36979 Email: mail@bundestag.de
An die Vorsitzende
der Bundestagsfraktion der CDU/CSU
Frau Dr. Angela Merkel
Email: angela.merkel@bundestag.de
Oder: fraktion@cducsu.bundestag.de
An den Vorsitzenden
Der Bundestagsfraktion der FDP
Herrn Wolfgang Gerhard
Email: pressestelle@fdp-bundestag.de
Oder: TDH@fdp.de
An den Vorsitzenden
Der Bundestagsfraktion der SPD
Herrn Dr.Peter Struck
Email: peter.struck@bundestag.de
An den Vorsitzenden
der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Kerstin Müller u. Herrn Rezzo Schlauch
Email: info@gruene-fraktion.de
oder an den
Gesundheitsausschuss des Bundestags
1. Vorsitzender Herrn Klaus Kirschner
mit der Bitte um Verteilung an alle 31 Ausschuss-Mitglieder
siehe auch unter www.bundestag.de/gremien
Email: Klaus.kirschner@bundestag.de
oder an:
Bundeskanzleramt
Bundeskanzler Herrn Gerhard Schröder
Schloßplatz 1
10558 Berlin
FAX: (030) 4000 - 2357
EMail: bundeskanzler@bundeskanzler.de
Bundespräsidialamt
Bundespräsident Herrn Johannes Rau
Spreeweg 1
11010 Berlin
FAX: (030) 20 00 - 19 99
EMail: posteingang@bundespraesident.de
oder an die jeweiligen Ministerpräsidenten/ Abgeordneten/ Politiker
Ihrer Region
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